Flugverspätung, Flugausfall am Flughafen Mallorca
In Mallorca gibt es nur einen Verkehrsflughafen. Aufgrund dessen kommt es häufig zu Flugausfällen oder Verspätungen. Sie möchten sich über Ihre Rechte informieren? Dann sind Sie hier genau richtig. In diesem Artikel werden Ihnen zahlreiche Auskünfte rund um den Flughafen Mallorca vermittelt.
Allgemeine Informationen
Der Flughafen Palma de Mallorca wird auch als Aeroport de Son Sant Joan betitelt und wurde im Jahre 1921 eröffnet. Jährlich werden 29 Millionen Passagiere befördert. Dies führt dazu, dass der Lufthafen eine der größten in Europa ist.
Welche Fluggastrechte stehen mir am Flughafen Palma de Mallorca zu?
Es gibt Regulierungen, die bestimmen, welche Rechte den Passagieren bei Problemen zustehen. Die wichtigsten Regulationen sind das Montrealer Übereinkommen, das Sturgeon-Urteil und die EU-Fluggastrechteverordnung.
Die EU-Fluggastrechteverordnung
Die EU-Fluggastrechteverordnung wurde am 11. Februar 2004 beschlossen. Sie besagt, dass jeder Fluggast, der von einer Verspätung, einem Ausfall oder einer Überbuchung betroffen ist, eine Entschädigung von bis zu 600 Euro erhält. Darüber hinaus müssen Betreuungsleistungen gewährt werden, welche dem Flugpassagier ab zwei Stunden Wartezeit zustehen. Zu den Leistungen gehören der Zugang zu Kommunikationsmitteln, Verpflegung und Getränke. Sollte die Flugverspätung bis zum nächsten Tag andauern, muss die Fluggesellschaft für einen Hotelaufenthalt samt An- und Abreise aufkommen. Damit ein Anspruch auf eine Entschädigung besteht, ist der Fluggast dazu verpflichtet, eine bestätigte Buchung vorzulegen und pünktlich am Check-in anzukommen. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Verspätung vor dem Flug bekannt ist.
Das Sturgeon-Urteil
Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament haben die EU-Fluggastrechteverordnung erlassen, damit die Fluggäste ausreichend geschützt werden. In diesem Dokument werden die Regeln für die Nichtbeförderung von Passagieren und die Bedingungen für eine Flugannullierung festgelegt. Im Jahre 2009 wurde mit dem Sturgeon-Urteil entschieden, dass die Bestimmungen auf Flugverspätungen ausgeweitet werden. Das Urteil besagt, dass die Fluggäste ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf Betreuung und auf Entschädigung haben.
Das Montrealer Übereinkommen
Das Abkommen wurde im Jahre 1999 unterschrieben. Es legt Vorschriften fest, die die Fluggesellschaft auf internationalen Flügen befolgen muss. Mit dem Vertrag werden die Rechte von Passagieren bei Verspätung oder Verlust des Gepäcks, Personenschäden oder Flugverspätungen und -annulierungen geregelt. Das Montrealer Übereinkommen gilt nicht nur für den europäischen Flugverkehr, sondern gleicherweise für internationale Flüge. Die Passagiere sind somit zum Beispiel auf einer Flugstrecke von den Vereinigten Staaten nach China geschützt.
Flugverspätungen am Flughafen Mallorca
Der häufigste Grund, für den Fluggäste eine Erstattung erhalten, sind Flugverzögerungen. Sollte sich das Flugzeug um mehr als drei Stunden verspäten, hat der Passagier einen Anspruch auf bis zu 600 Euro an Entschädigung. Die Höhe der Ausgleichszahlung ist von der Flugdistanz abhängig. Den Fluggästen stehen mindestens 250 Euro zu. Die Rechte gelten auf allen Flügen, die in der Europäischen Union starten. Sollte die Fluggesellschaft den Hauptsitz im Staatenbund von Europa haben, steht den Passagieren auch dann eine Erstattung zu, wenn die Flugstrecke auf diesem Kontinent endet.
Flugausfall am Flughafen Mallorca
Sollte ein Flug annulliert werden, hat der Flugpassagier ein Anrecht auf eine Schadensleistung von bis zu 600 Euro. Wenn die Airline dem Fluggast mindestens 14 Tage davor Bescheid gibt oder der Flug wegen außergewöhnlichen Umständen nicht durchgeführt werden kann, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Allerdings existiert in diesen Fällen ein Anrecht auf Rückerstattung der Ticketkosten.
Flugzeitänderung am Flughafen Mallorca
Unter bestimmten Bedingungen haben die Fluggäste ein Recht auf Schadensleistung, wenn sich der Flugplan kurzfristig ändert.
- Information erfolgt weniger als sieben Tage vor Abflug: Entschädigung steht zu, wenn der Flug mehr als eine Stunde früher startet oder mehr als zwei Stunden später ankommt
- Information erfolgt zwischen sieben und 14 Tagen vor Abflug: Entschädigung steht zu, wenn der Flug mehr als zwei Stunden früher startet oder mehr als vier Stunden später ankommt
Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft die Passagiere mindestens zwei Wochen vor Abflug informiert. In diesem Fall muss die Planänderung in Kauf genommen werden. Allerdings kann eine Rückerstattung beansprucht werden, wenn kein angemessener Ersatzflug angeboten wird. Die Information kann per Mail, SMS oder telefonisch übermittelt werden. Es ist wichtig, dass der Passagier die Mitteilung erhält.
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